Regeln für die Zuweisung und Wartung von IP-Adressen und AS-Nummern.
1. Einführung
IP-Adressen (IPv4/IPv6) und Provider-Nummern (AS) sind begrenzte Ressourcen — daher gelten Vergaberichtlinien des regionalen Registers (RIR) und des lokalen Registers (LIR).
Der Bezug der Ressourcen (IP und AS) erfolgt in bestimmten Fällen mit Genehmigung des LIR (ro.nav) und des RIR.
Der Begriff „Class C“ ist überholt; aktuell wird die CIDR-Notation „/24“ verwendet.
2. Definitionen
Öffentliche IP-Adressen werden in 2 Kategorien hinsichtlich der Zuweisung unterteilt:
[ PI ] – von RIPE zugewiesene Bereiche.
– Der Antragsteller muss mindestens 2 Internet-Verbindungen besitzen
(unterschiedliche ISPs mit unterschiedlichen AS-Nummern).
– Für diese Bereiche müssen Sie eine eigene AS-Nummer besitzen/beantragen,
unverzichtbar für dynamisches Routing via BGP.
[ PA ] – von NAV Communications zugewiesene Bereiche.
– Die Anzahl der Internet-Verbindungen spielt keine Rolle.
– Eine eigene AS-Nummer ist nicht erforderlich,
da auf der AS-Nummer des verbundenen ISPs aggregiert werden kann.
– Mit eigener AS-Nummer können sie aggregiert und dynamisch geroutet werden.
– Generell können sie auch auf AS-Nummern später angebundener Provider
oder einer später erworbenen eigenen AS-Nummer reaggregiert werden.
[ IPv6-PI-Adressen ] sind Bereiche (>=/48), die Kunden mit AS-Nummer und mindestens 2 Internet-Verbindungen (verschiedene Provider, jeder mit eigener AS-Nummer) zugewiesen werden.
[ AS-Nummer ] wird Kunden zugewiesen, die dynamisches Routing wünschen und mindestens einen /24-Block (256 IP-Adressen) mit Aggregations-Möglichkeit besitzen.
Für die AS-Nummern-Zuweisung ist außerdem ein Peering-Abkommen mit mindestens 2 Partnern nötig.
3. Allgemeine Bedingungen für die IP-Adressen-Zuweisung
Für die IP-Adressen-Zuweisung ist eine globale Belegung von mindestens 50% im 1. Monat, 60% in 2 Monaten und 80% in 3 Monaten erforderlich.
Pro Subnetz werden 40% im 1. Monat, 60% in 2 Monaten und 80% in 3 Monaten akzeptiert; in Summe muss die globale Belegung eingehalten werden.
Die Adressbelegung wird durch Zählung der von Hardware, vhosts usw. und Kunden genutzten Adressen ermittelt (Hinweis: ein Kunde erhält maximal 1 IP pro Verbindung/Host).
Wir weisen darauf hin, dass diese Schwellenwerte Minima sind.
Kunden, die PI-Adressen wünschen, müssen über ein Peering-Abkommen zweier Provider mit unterschiedlichen AS-Nummern verfügen.
4. Allgemeine Bedingungen für die AS-Nummern-Zuweisung
Ein Peering-Abkommen mit zwei Providern unterschiedlicher AS-Nummern und der Besitz eines /24-Blocks sind Mindestbedingungen für eine AS-Nummer.
5. Rechte, Pflichten und Nutzungsbedingungen
Der Kunde muss sowohl dem LIR (ro.nav) als auch dem RIR Dokumente vorlegen, die den Bedarf an Internet-Ressourcen belegen, sofern dies ausdrücklich gefordert wird.
Dazu zählen u. a.: Firmendokumente, Personalausweis des Antragstellers, Hardware-Rechnungen/-Quittungen, Grafiken zur Adressnutzung, Logs, Kundennamen-Listen, Verträge mit Kunden und Lieferanten, Netzwerk-Schemata, Broschüren und Preislisten.
Diese Dokumente werden per E-Mail eingescannt (empfohlen) oder per Fax an LIR bzw. RIR übermittelt.
Die Dokumente können sowohl bei der Zuweisung als auch danach angefordert werden — sie dienen rein der Information zur Prüfung der Mindestbedingungen, ihre Vertraulichkeit ist garantiert.
Nach Erhalt der Ressourcen und Bezahlung der Dienste werden diese dem Kunden zur Nutzung bereitgestellt, einschließlich Handbüchern/Links — eine Schulung durch den LIR (ro.nav) ist nicht verpflichtend.
Für weiterhin durch den LIR verwaltete Ressourcen führt der LIR jegliche Informationsaktualisierung ohne zusätzliche Gebühren durch — diese sind im Jahrespreis enthalten.
Die Übertragung des Nutzungsrechts (Inhaberwechsel) wird mit 25% des Registrierungs-/Zuweisungspreises berechnet (mindestens 50 EUR + MwSt.).
Die Ressourcen werden provisorisch zugewiesen; der Kunde ist verpflichtet, sie zurückzugeben, wenn er sie nicht nutzt oder die Anfangsbedingungen nicht mehr erfüllt sind.
PA-Adressen werden innerhalb von 30 Tagen ab Mitteilung der Vertragsbeendigung zwischen LIR und Kunde/Endnutzer zurückgegeben.
Nicht-Nutzung der Ressourcen (IPs, AS) über mehr als einen Monat (30 Tage) kann zum Entzug der zugewiesenen Ressourcen führen.
Der Verkaufsversuch, Verkauf oder die Vermietung der erhaltenen Ressourcen an Dritte (über ein Maximum von 8 IPs/Kunde hinaus) führt zur Annullierung der zugewiesenen Ressourcen.
Die Nutzung der Ressourcen für rechtswidrige Zwecke nach rumänischem Recht oder für „SPAM“-Aktivitäten bzw. das Hosten von SPAM-Versendern führt automatisch zur Annullierung der Genehmigung für alle erhaltenen Ressourcen.
Der LIR kann die zugewiesenen Ressourcen entziehen, wenn der Verdacht auf illegale Aktivitäten (SPAM u. a.) besteht oder auf Anforderung des RIR — ohne vorherige Mitteilung an den Kunden.
Die Nichteinreichung der vom LIR/RIR angeforderten Dokumente innerhalb von maximal 2 Wochen führt automatisch zur Annullierung der Genehmigungen für den betreffenden Kunden.
Die Sperrung der Adressen oder AS-Nummer durch Anti-SPAM-Organisationen oder andere Provider verpflichtet den LIR oder RIR nicht zu deren Wechsel.
Der LIR berät den Kunden zu Möglichkeiten und versucht gemeinsam mit ihm, aufgetretene Probleme zu lösen.
6. Zahlung der Dienste
Der Zuweisungspreis bemisst sich nach der erbrachten Leistung und nicht nach der Anzahl der erhaltenen Ressourcen (z. B. bei IPs).
Der Wartungspreis für PI-/PA-IPs und AS wird jährlich an den LIR gezahlt; der Betrag wird vom LIR festgelegt und kann sich im Zeitverlauf ohne vorherige Mitteilung an den Kunden ändern.
Der Transferpreis (Inhaberwechsel) beträgt 25% des zum Zeitpunkt des Transfers gültigen Zuweisungspreises — der LIR erbringt einen neuen Dienst („Transfer“).
Nicht-Bezahlung der Dienste berechtigt den LIR, alle nötigen Maßnahmen zur Forderungseinziehung zu ergreifen, einschließlich Entzug aller zugewiesenen Ressourcen.
Der Reallocation-Preis (IPs, die demselben Kunden nach Eintritt in das Deregistrierungs-Verfahren erneut zugewiesen werden) beträgt 25% des zum Zeitpunkt der Reallocation gültigen Zuweisungspreises — der LIR erbringt einen neuen Dienst („Reallocation“).
7. Vertraulichkeit
Während der gesamten Laufzeit dieser Vereinbarung darf keine Partei Klauseln der Vereinbarung ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei offenlegen.
Der Kunde darf Dritten keinerlei Informationen zu dieser Vereinbarung offenlegen, auch nach deren Beendigung nicht.
Der LIR wird alle erforderliche Sorgfalt walten lassen, um die Vertraulichkeit der über seine Server übertragenen Kundendaten zu wahren, die Server kontinuierlich überwachen und jeden unbefugten Zugriff auf Kundendaten stoppen, soweit er von den vom LIR eingesetzten Sicherheitslösungen erkannt wird.
Der LIR kann den Kundennamen im Kunden-Portfolio aufführen.
8. Schlussbestimmungen
Diese Regeln können ohne vorherige Mitteilung an den Kunden geändert werden; sie werden auf der LIR-Website (ro.nav), https://www.nav.ro, veröffentlicht — der Kunde erklärt sich mit der Annahme der neuen Regeln einverstanden.
Diese Regeln sind nach internationalen Vorschriften festgelegt und sollen Internet-Ressourcen vor ineffizienter Nutzung oder Zwecken, die gegen geltendes Recht verstoßen, schützen.
Die letzte Änderung dieser AGB erfolgte am 11.10.2019, die vorhergehende am 24.10.2014.