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Zuteilung von IPv4- und IPv6-Adressen

IP-Adressenzuteilung

Mit dem IP-Zuteilungsdienst können Sie mit jedem Telekommunikationsanbieter zusammenarbeiten und unabhängig entscheiden, wie Sie mit diesen arbeiten möchten.

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IPv4-Zuteilung

Internet Protocol Version 4

/24 PA

(256 IP-Adressen)

Verfügbar

Verfügbar

Auf Lager +200 Subnetze

Jährlich

Jährlich

Erneuerung / Wartung

/23 PA

(512 IP-Adressen)

Verfügbar

Verfügbar

Auf Lager +80 Subnetze

Jährlich

Jährlich

Erneuerung / Wartung

/24 PI

(256 IP-Adressen)

Verfügbar

Verfügbar

Auf Lager 2 Subnetze

Jährlich

Jährlich

Erneuerung / Wartung

* Für ein Preisangebot füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus.

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Subnetzgröße

IPv6-Zuteilung

Internet Protocol Version 6

/48 PA

(Business-Subnetz)

€180 EUR

€180 EUR

Zuteilungspreis

€15 EUR

€90 EUR

Erneuerung / Wartung

/32 PA

(ISP-Subnetz)

€350 EUR

€350 EUR

Zuteilungspreis

€35 EUR

€250 EUR

Erneuerung / Wartung

/48 PI

(PI – Business-Subnetz)

€250 EUR

€250 EUR

Zuteilungspreis

€10 EUR

€80 EUR

Erneuerung / Wartung

* Es werden der Zuteilungspreis sowie die monatliche oder jährliche Wartungsgebühr fällig.

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Blockgröße

RIPE NCC-Mitglied

Das Telekommunikationsunternehmen NAV Communications ist offizielles Mitglied des internationalen RIPE NCC-Registers und für die Zuteilung von IPv4- und IPv6-Adressen autorisiert.

Organisation

Die IP-Adresse ist eine eindeutige Nummer, die Geräte zur Kommunikation untereinander in einem Netzwerk nach dem TCP/IP-Standard verwenden. Jedes Gerät in einem Netzwerk – sei es Computer, Router, Server, Drucker oder IP-Telefon – muss durch eine eindeutige Adresse identifiziert werden.

Die im Internet verwendeten IPv4- und IPv6-Räume werden über ein hierarchisch organisiertes Internet-Registry-System verteilt. Als Regional Internet Registry (RIR) ist das Servicegebiet des RIPE NCC Europa. Das RIPE NCC weist seinen Mitgliedern – Local Internet Registries (LIRs) – IPv4- und IPv6-Räume zu. Ein LIR kann seinerseits IPv4- und IPv6-Adressräume an Endnutzer und innerhalb seiner eigenen Netzinfrastruktur zuweisen.

REGELUNGEN
14.10.2012 – Laut RIPE NCC werden keine IP-Adressen (IPv4) der Kategorie PI mehr zugeteilt. Offizielle RIPE NCC-Mitteilung.

IP-Adressenzuteilung

Nach Ausfüllen der Formulare und Registrierung der IP-Adressen sind Sie Inhaber des Nutzungsrechts und können nach Belieben darüber verfügen. Hinweis: Die IP-Adressen bleiben Ihrem Unternehmen nur so lange zugeteilt, wie Sie die von RIPE NCC geforderten Bedingungen erfüllen und den jährlichen Preis an den LIR (NAV Communications, ro.nav) zahlen.

Je nach Aggregationstyp werden öffentliche IP-Adressen in zwei Kategorien unterteilt:

  • PA (provider aggregated – providerabhängig) – Räume, die vom LIR (NAV Communications) zugeteilt werden.
  • PI (provider independent – providerunabhängig) – Räume, die vom RIPE NCC zugeteilt werden, nur wenn der Antragsteller Peering-Vereinbarungen mit zwei Providern mit unterschiedlichen AS-Nummern besitzt.

Für die Zuteilung von AS-Nummer und Maintainer besuchen Sie bitte die Seite

AS-Nummer-Zuteilung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung für jährlich zugeteilte IP-Adressen

- Der IP-Zuteilungspreis wird einmalig gezahlt und stellt den Dienst der IP-Adressenzuteilung dar.


- Der Jahrespreis stellt die Wartungsgebühr dar. Die jährliche Abrechnung erfolgt im ersten Monat jedes Kalenderjahres.


- Die Preise sind in EURO ausgedrückt, enthalten keine MwSt. und werden zum Wechselkurs der rumänischen Nationalbank am Rechnungstag berechnet.


- Die IP-Zuteilung erfolgt innerhalb von ca. 24 Stunden nach Zahlungseingang.


Zahlung für monatlich zugeteilte IP-Adressen

- Der IP-Zuteilungspreis wird einmalig gezahlt, stellt den Preis eines Dienstes dar und beinhaltet nicht die monatliche Wartungsgebühr.


- Der Monatspreis stellt die Wartungsgebühr dar. Die monatliche Abrechnung erfolgt am Datum der Zuteilung und wird am selben Datum jedes Kalendermonats wiederholt.


- Die Preise sind in EURO ausgedrückt, enthalten keine MwSt. und werden zum Wechselkurs der rumänischen Nationalbank am Rechnungstag berechnet.


- Die Zuteilung der IP-Adressen erfolgt innerhalb von ca. 24 Stunden nach Zahlungseingang.


Aufrechterhaltung und Eigentum der IP-Adressen

Nach Zahlung der Rechnung für die IP-Adressenzuteilung und deren Registrierung sind Sie Inhaber des Nutzungsrechts und können nach Belieben darüber verfügen. Hinweis: Die IP-Adressen bleiben Ihrem Unternehmen nur so lange zugeteilt, wie Sie die von RIPE NCC geforderten Bedingungen erfüllen und den monatlichen bzw. jährlichen Preis an den LIR, NAV Communications, zahlen.

Regeln für die Zuweisung und Wartung von IP-Adressen und AS-Nummern.


1. Einführung

IP-Adressen (IPv4/IPv6) und Provider-Nummern (AS) sind begrenzte Ressourcen — daher gelten Vergaberichtlinien des regionalen Registers (RIR) und des lokalen Registers (LIR).
Der Bezug der Ressourcen (IP und AS) erfolgt in bestimmten Fällen mit Genehmigung des LIR (ro.nav) und des RIR.
Der Begriff „Class C“ ist überholt; aktuell wird die CIDR-Notation „/24“ verwendet.


2. Definitionen

Öffentliche IP-Adressen werden in 2 Kategorien hinsichtlich der Zuweisung unterteilt:
[ PI ] – von RIPE zugewiesene Bereiche.
– Der Antragsteller muss mindestens 2 Internet-Verbindungen besitzen
(unterschiedliche ISPs mit unterschiedlichen AS-Nummern).
– Für diese Bereiche müssen Sie eine eigene AS-Nummer besitzen/beantragen,
unverzichtbar für dynamisches Routing via BGP.

[ PA ] – von NAV Communications zugewiesene Bereiche.
– Die Anzahl der Internet-Verbindungen spielt keine Rolle.
– Eine eigene AS-Nummer ist nicht erforderlich,
da auf der AS-Nummer des verbundenen ISPs aggregiert werden kann.
– Mit eigener AS-Nummer können sie aggregiert und dynamisch geroutet werden.
– Generell können sie auch auf AS-Nummern später angebundener Provider
oder einer später erworbenen eigenen AS-Nummer reaggregiert werden.

[ IPv6-PI-Adressen ] sind Bereiche (>=/48), die Kunden mit AS-Nummer und mindestens 2 Internet-Verbindungen (verschiedene Provider, jeder mit eigener AS-Nummer) zugewiesen werden.
[ AS-Nummer ] wird Kunden zugewiesen, die dynamisches Routing wünschen und mindestens einen /24-Block (256 IP-Adressen) mit Aggregations-Möglichkeit besitzen.
Für die AS-Nummern-Zuweisung ist außerdem ein Peering-Abkommen mit mindestens 2 Partnern nötig.


3. Allgemeine Bedingungen für die IP-Adressen-Zuweisung

Für die IP-Adressen-Zuweisung ist eine globale Belegung von mindestens 50% im 1. Monat, 60% in 2 Monaten und 80% in 3 Monaten erforderlich.
Pro Subnetz werden 40% im 1. Monat, 60% in 2 Monaten und 80% in 3 Monaten akzeptiert; in Summe muss die globale Belegung eingehalten werden.
Die Adressbelegung wird durch Zählung der von Hardware, vhosts usw. und Kunden genutzten Adressen ermittelt (Hinweis: ein Kunde erhält maximal 1 IP pro Verbindung/Host).
Wir weisen darauf hin, dass diese Schwellenwerte Minima sind.
Kunden, die PI-Adressen wünschen, müssen über ein Peering-Abkommen zweier Provider mit unterschiedlichen AS-Nummern verfügen.


4. Allgemeine Bedingungen für die AS-Nummern-Zuweisung

Ein Peering-Abkommen mit zwei Providern unterschiedlicher AS-Nummern und der Besitz eines /24-Blocks sind Mindestbedingungen für eine AS-Nummer.


5. Rechte, Pflichten und Nutzungsbedingungen

Der Kunde muss sowohl dem LIR (ro.nav) als auch dem RIR Dokumente vorlegen, die den Bedarf an Internet-Ressourcen belegen, sofern dies ausdrücklich gefordert wird.
Dazu zählen u. a.: Firmendokumente, Personalausweis des Antragstellers, Hardware-Rechnungen/-Quittungen, Grafiken zur Adressnutzung, Logs, Kundennamen-Listen, Verträge mit Kunden und Lieferanten, Netzwerk-Schemata, Broschüren und Preislisten.
Diese Dokumente werden per E-Mail eingescannt (empfohlen) oder per Fax an LIR bzw. RIR übermittelt.
Die Dokumente können sowohl bei der Zuweisung als auch danach angefordert werden — sie dienen rein der Information zur Prüfung der Mindestbedingungen, ihre Vertraulichkeit ist garantiert.
Nach Erhalt der Ressourcen und Bezahlung der Dienste werden diese dem Kunden zur Nutzung bereitgestellt, einschließlich Handbüchern/Links — eine Schulung durch den LIR (ro.nav) ist nicht verpflichtend.
Für weiterhin durch den LIR verwaltete Ressourcen führt der LIR jegliche Informationsaktualisierung ohne zusätzliche Gebühren durch — diese sind im Jahrespreis enthalten.
Die Übertragung des Nutzungsrechts (Inhaberwechsel) wird mit 25% des Registrierungs-/Zuweisungspreises berechnet (mindestens 50 EUR + MwSt.).
Die Ressourcen werden provisorisch zugewiesen; der Kunde ist verpflichtet, sie zurückzugeben, wenn er sie nicht nutzt oder die Anfangsbedingungen nicht mehr erfüllt sind.
PA-Adressen werden innerhalb von 30 Tagen ab Mitteilung der Vertragsbeendigung zwischen LIR und Kunde/Endnutzer zurückgegeben.
Nicht-Nutzung der Ressourcen (IPs, AS) über mehr als einen Monat (30 Tage) kann zum Entzug der zugewiesenen Ressourcen führen.
Der Verkaufsversuch, Verkauf oder die Vermietung der erhaltenen Ressourcen an Dritte (über ein Maximum von 8 IPs/Kunde hinaus) führt zur Annullierung der zugewiesenen Ressourcen.
Die Nutzung der Ressourcen für rechtswidrige Zwecke nach rumänischem Recht oder für „SPAM“-Aktivitäten bzw. das Hosten von SPAM-Versendern führt automatisch zur Annullierung der Genehmigung für alle erhaltenen Ressourcen.
Der LIR kann die zugewiesenen Ressourcen entziehen, wenn der Verdacht auf illegale Aktivitäten (SPAM u. a.) besteht oder auf Anforderung des RIR — ohne vorherige Mitteilung an den Kunden.
Die Nichteinreichung der vom LIR/RIR angeforderten Dokumente innerhalb von maximal 2 Wochen führt automatisch zur Annullierung der Genehmigungen für den betreffenden Kunden.
Die Sperrung der Adressen oder AS-Nummer durch Anti-SPAM-Organisationen oder andere Provider verpflichtet den LIR oder RIR nicht zu deren Wechsel.
Der LIR berät den Kunden zu Möglichkeiten und versucht gemeinsam mit ihm, aufgetretene Probleme zu lösen.


6. Zahlung der Dienste

Der Zuweisungspreis bemisst sich nach der erbrachten Leistung und nicht nach der Anzahl der erhaltenen Ressourcen (z. B. bei IPs).
Der Wartungspreis für PI-/PA-IPs und AS wird jährlich an den LIR gezahlt; der Betrag wird vom LIR festgelegt und kann sich im Zeitverlauf ohne vorherige Mitteilung an den Kunden ändern.
Der Transferpreis (Inhaberwechsel) beträgt 25% des zum Zeitpunkt des Transfers gültigen Zuweisungspreises — der LIR erbringt einen neuen Dienst („Transfer“).
Nicht-Bezahlung der Dienste berechtigt den LIR, alle nötigen Maßnahmen zur Forderungseinziehung zu ergreifen, einschließlich Entzug aller zugewiesenen Ressourcen.
Der Reallocation-Preis (IPs, die demselben Kunden nach Eintritt in das Deregistrierungs-Verfahren erneut zugewiesen werden) beträgt 25% des zum Zeitpunkt der Reallocation gültigen Zuweisungspreises — der LIR erbringt einen neuen Dienst („Reallocation“).


7. Vertraulichkeit

Während der gesamten Laufzeit dieser Vereinbarung darf keine Partei Klauseln der Vereinbarung ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei offenlegen.
Der Kunde darf Dritten keinerlei Informationen zu dieser Vereinbarung offenlegen, auch nach deren Beendigung nicht.
Der LIR wird alle erforderliche Sorgfalt walten lassen, um die Vertraulichkeit der über seine Server übertragenen Kundendaten zu wahren, die Server kontinuierlich überwachen und jeden unbefugten Zugriff auf Kundendaten stoppen, soweit er von den vom LIR eingesetzten Sicherheitslösungen erkannt wird.
Der LIR kann den Kundennamen im Kunden-Portfolio aufführen.


8. Schlussbestimmungen

Diese Regeln können ohne vorherige Mitteilung an den Kunden geändert werden; sie werden auf der LIR-Website (ro.nav), https://www.nav.ro, veröffentlicht — der Kunde erklärt sich mit der Annahme der neuen Regeln einverstanden.
Diese Regeln sind nach internationalen Vorschriften festgelegt und sollen Internet-Ressourcen vor ineffizienter Nutzung oder Zwecken, die gegen geltendes Recht verstoßen, schützen.


Die letzte Änderung dieser AGB erfolgte am 11.10.2019, die vorhergehende am 24.10.2014.