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Regeln zur Zuteilung und Wartung von IP-Adressen und AS-Nummern

1. Einführung

IP-Adressen (IPv4/IPv6) und Provider-Nummern (AS) sind begrenzte Ressourcen — daher gelten Vergaberichtlinien des regionalen Registers (RIR) und des lokalen Registers (LIR).
Der Bezug der Ressourcen (IP und AS) erfolgt in bestimmten Fällen mit Genehmigung des LIR (ro.nav) und des RIR.
Der Begriff „Class C“ ist überholt; aktuell wird die CIDR-Notation „/24“ verwendet.


2. Definitionen

Öffentliche IP-Adressen werden hinsichtlich der Zuteilung in 2 Kategorien unterteilt:
[ PI ] – Räume, die von RIPE zugeteilt werden.
– Der Antragsteller muss über mindestens 2 Internetverbindungen verfügen
(verschiedene ISPs mit unterschiedlichen AS-Nummern).
– Für diese Räume müssen Sie eine eigene AS-Nummer besitzen oder beantragen,
unverzichtbar für dynamisches Routing via BGP.

[ PA ] – Räume, die von NAV Communications zugeteilt werden.
– Die Anzahl der Internetverbindungen spielt keine Rolle.
– Es ist nicht erforderlich, eine eigene AS-Nummer zu besitzen oder zu beantragen,
da diese auf der AS-Nummer des ISP, mit dem Sie verbunden sind, aggregiert werden können.
– Wenn Sie eine eigene AS-Nummer haben, können diese aggregiert und dynamisch geroutet werden.
– In der Regel können sie auch auf den AS-Nummern der Provider, mit denen Sie sich später verbinden,
oder auf der später erworbenen eigenen AS-Nummer reaggregiert werden.
( Ausnahme: RCS-RDS, dort werden die Adressen kostenlos getauscht,
wenn Sie sich verbinden oder die Dienste kündigen. )

[ IPv6 PI-Adressen ] sind Räume (>=/48), die Kunden zugeteilt werden, die eine AS-Nummer und mindestens 2 Internetverbindungen besitzen (verschiedene Provider, jeder mit eigener AS-Nummer).
[ AS-Nummer ] wird Kunden zugeteilt, die dynamisches Routing wünschen und mindestens einen /24-Block (256 IP-Adressen) mit Aggregationsmöglichkeit auf dieser Größe besitzen.
Für die Zuteilung der AS-Nummer ist außerdem eine Peering-Vereinbarung mit mindestens 2 Partnern erforderlich.


3. Allgemeine Bedingungen für die IP-Adressen-Zuweisung

Für die IP-Adressen-Zuweisung ist eine globale Belegung von mindestens 50% im 1. Monat, 60% in 2 Monaten und 80% in 3 Monaten erforderlich.
Pro Subnetz werden 40% im 1. Monat, 60% in 2 Monaten und 80% in 3 Monaten akzeptiert; in Summe muss die globale Belegung eingehalten werden.
Die Adressbelegung wird durch Zählung der von Hardware, vhosts usw. und Kunden genutzten Adressen ermittelt (Hinweis: ein Kunde erhält maximal 1 IP pro Verbindung/Host).
Wir weisen darauf hin, dass diese Schwellenwerte Minima sind.
Kunden, die PI-Adressen wünschen, müssen über ein Peering-Abkommen zweier Provider mit unterschiedlichen AS-Nummern verfügen.


4. Allgemeine Bedingungen für die AS-Nummern-Zuweisung

Ein Peering-Abkommen mit zwei Providern unterschiedlicher AS-Nummern und der Besitz eines /24-Blocks sind Mindestbedingungen für eine AS-Nummer.


5. Rechte, Pflichten und Nutzungsbedingungen

Der Kunde muss sowohl dem LIR (ro.nav) als auch dem RIR Dokumente vorlegen, die den Bedarf an Internetressourcen belegen, sofern dies ausdrücklich verlangt wird.
Zu diesen Dokumenten gehören: Firmenunterlagen, Ausweisdokument des Antragstellers, Hardware-Rechnungen/Quittungen, Adress-Nutzungsdiagramme, Logs, Kundenlisten, Kundenverträge, Lieferantenverträge, Netzwerkdiagramme, Broschüren und Preislisten.
Diese Dokumente werden entweder gescannt per E-Mail (empfohlen) oder per Fax an den LIR bzw. RIR übermittelt.
Die Dokumente können sowohl bei der Zuteilung als auch danach angefordert werden; sie dienen ausschließlich Informationszwecken zur Prüfung der Mindestanforderungen, und ihre Vertraulichkeit ist gewährleistet.
Nach Erhalt der Ressourcen und Zahlung der Servicegebühren werden dem Kunden die Ressourcen mit Handbüchern/Links zur Nutzung bereitgestellt; eine Schulung durch den LIR (ro.nav) ist nicht verpflichtend.
Für Ressourcen, die weiterhin vom LIR verwaltet werden (in der Regel PA-Adressen), wird der LIR alle Informationsaktualisierungen ohne zusätzliche Gebühren durchführen – diese sind in der Jahresgebühr enthalten.
Übertragungen des Nutzungsrechts (Eigentümerwechsel) werden mit 25 % der Registrierungsgebühr berechnet (mindestens 50 EUR + MwSt.).
Die Ressourcen werden nicht „auf Lebenszeit" zugeteilt; der Kunde ist verpflichtet, diese Ressourcen zurückzugeben, wenn er sie nicht nutzt oder die ursprünglichen Bedingungen nicht mehr erfüllt sind.
PA-Adressen werden innerhalb von 30 Tagen nach Kündigungsmitteilung des Vertrags zwischen LIR und Kunde/Endnutzer zurückgegeben.
Die Nichtnutzung von Ressourcen (IPs, AS) über einen Zeitraum von mehr als einem Monat (30 Tage) kann zum Entzug der zugeteilten Ressourcen führen.
Der Versuch des Verkaufs, Verkauf oder die Vermietung erworbener Ressourcen an Dritte (durch Überschreitung eines Maximums von 8 IPs/Kunde) führt zur Annullierung der zugeteilten Ressourcen.
Die Nutzung von Ressourcen zu Zwecken, die gegen rumänisches Recht verstoßen, oder zu „SPAM"-Aktionen, das Hosting von SPAM-Versendern führt automatisch zur Annullierung der Genehmigung für alle erworbenen Ressourcen.
Der LIR kann zugeteilte Ressourcen bei Verdacht auf illegale Aktivitäten (SPAM und andere) oder auf Anfrage des RIR ohne Vorankündigung des Kunden annullieren.
Die Nichtbereitstellung der vom LIR/RIR angeforderten Dokumente innerhalb von maximal 2 Wochen führt automatisch zur Annullierung der Genehmigungen für den betreffenden Kunden.
Die Sperrung von Adressen oder AS durch Anti-SPAM-Organisationen oder andere Provider verpflichtet den LIR oder RIR nicht zur Änderung der Adressen.
Der LIR wird den Kunden über die Möglichkeiten beraten und gemeinsam mit ihm versuchen, auftretende Probleme zu lösen.


6. Zahlung der Dienste

Die Zuteilungsgebühr ist eine Gebühr, die sich nach der erbrachten Dienstleistung richtet und nicht nach der Anzahl der erhaltenen Ressourcen (z. B. bei IPs).
Die Wartungsgebühr für PI/PA-IPs und AS wird jährlich an den LIR gezahlt; ihr Betrag wird vom LIR festgelegt und kann sich im Lauf der Zeit ohne vorherige Kundenbenachrichtigung ändern.
Die Transfergebühr (Eigentümerwechsel) beträgt 25 % der zum Zeitpunkt der Übertragung geltenden Zuteilungsgebühr; der LIR erbringt eine neue Dienstleistung („Transfer").
Die Nichtzahlung der Gebühren berechtigt den LIR, alle notwendigen Maßnahmen zur Eintreibung dieser Gebühren zu ergreifen, einschließlich des Entzugs aller zugeteilten Ressourcen.
Die Neuzuteilungsgebühr (IPs, die nach Beginn des Deregistrierungsverfahrens demselben Kunden erneut zugeteilt werden) beträgt 25 % der zum Zeitpunkt der Neuzuteilung geltenden Zuteilungsgebühr; der LIR erbringt eine neue Dienstleistung („Neuzuteilung").


7. Vertraulichkeit

Während der gesamten Laufzeit dieser Vereinbarung darf keine Partei Klauseln der Vereinbarung ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei offenlegen.
Der Kunde darf Dritten keinerlei Informationen zu dieser Vereinbarung offenlegen, auch nach deren Beendigung nicht.
Der LIR wird alle erforderliche Sorgfalt walten lassen, um die Vertraulichkeit der über seine Server übertragenen Kundendaten zu wahren, die Server kontinuierlich überwachen und jeden unbefugten Zugriff auf Kundendaten stoppen, soweit er von den vom LIR eingesetzten Sicherheitslösungen erkannt wird.
Der LIR kann den Kundennamen im Kunden-Portfolio aufführen.


8. Schlussbestimmungen

Diese Regeln können ohne vorherige Mitteilung an den Kunden geändert werden; sie werden auf der LIR-Website (ro.nav), https://www.nav.ro, veröffentlicht — der Kunde erklärt sich mit der Annahme der neuen Regeln einverstanden.
Diese Regeln sind nach internationalen Vorschriften festgelegt und sollen Internet-Ressourcen vor ineffizienter Nutzung oder Zwecken, die gegen geltendes Recht verstoßen, schützen.


Letzte Änderung dieser Vertragsbedingungen: 24.10.2014